Vaterschaftsanerkennung
verweigern Vater, keine Vater, Anfechtung, anfechten, rückgängig, beantragen
Vaterschaftsanerkennung und ...

Klage auf Feststellung der Vaterschaft

[Vaterschaftsanerkennung verweigern - Vater]  [Vaterschaftsanerkennung keine - Vater]
Bekommt der Vater die Vaterschaft gesetzlich nicht zugeordnet und hat er sie auch nicht freiwillig anerkannt, besteht nur der Weg einer Klage auf Feststellung der tatsächlichen Vaterschaft durch die Mutter. Der Hauptanwendungsfall betrifft daher Kinder, von einer bei der Geburt nicht verheirateten Mutter, sog. nichteheliche Kinder. Ebenso ist es denkbar, dass alle relevanten Personendokumente verloren gegangen sind, und dass somit eine nochmalige Zuordnung des Kindes zu erfolgen hat.

[Vaterschaftsanerkennung Anfechtung]  [Vaterschaftsanerkennung anfechten]  [Vaterschaftsanerkennung rückgängig]
Sollte aber eine gültige Vaterschaftsanerkennung bestehen, kann eine Klage auf Feststellung einer anderweitigen Vaterschaft nicht eingereicht werden. In diesen Fällen ist gegebenenfalls auf die Vaterschaftsanfechtung zu verweisen. Die Anfechtung der Vaterschaft steht dem Vater, ggf. späteren Scheinvater, der Mutter und dem Kind zu. Problematisch ist eine Anfechtung allerdings für Väter, die die Vaterschaft nicht erhalten und nur als biologische Väter gelten. Diesbezüglich ist auf die Ausführungen (siehe biologische Vaterschaft) zu verweisen.

[Vaterschaftsanerkennung beantragen]
In dem Verfahren beantragt die Mutter als gesetzliche Vertreterin des Kindes vor dem zuständigen Gericht, dass festgestellt wird, ob der Beklagte der Vater des Klägers ist.

Diese Klage ist nur zulässig, wenn das Gericht zuständig ist. Die örtlich sachliche Zuständigkeit richtet sich dabei nach den allgemeinen Kriterien. Klagebefugt sind neben der Mutter auch der Vater und das Kind.

Die Klagebefugnis der Mutter ist ersichtlich. Sollte der Vater vorprozessual aufgefordert worden sein und sich der freiwilligen Vaterschaftsanerkennung nicht unterwerfen, kann die Mutter nur mit der Vaterschaftsfeststellungsklage einen Vater bestimmen lassen. Dies ist auch mehrmalig möglich, wenn die Mutter den Vater nicht mit Bestimmtheit kennt.

Der Vater kann sich ebenso ggf. gegen den Willen der Mutter seine Vaterschaft zuordnen lassen. Es ist auch möglich, dass das Kind eine entsprechende Klage erhebt.

Dabei ist zu beachten, dass auch das noch nicht geborene Kind bereits klagebefugt und insoweit rechts- und parteifähig ist (So unter anderem OLG Schleswig NJW 2000, 1271 ff.) .

Das Verfahren unterliegt nicht dem Anwaltszwang, gleichwohl hat es sich bewährt, dass auch ein Anwalt diesbezüglich beigeordnet wird, um die Interessen sowohl der Mutter als auch des Vaters ausreichend wahrzunehmen.




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[ Mutterschaft ] [ soziale Vaterschaft ] [ biologische Vaterschaft ] [ juristische Vaterschaft ]
[ wie wird man(n) Vater ] [ Vaterschaft durch Ehe ] [ Vaterschaft durch Vaterschaftsanerkennung ] [ Vaterschaft durch Vaterschaftsfeststellung ]
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