Vaterschaftsanerkennung
Vater, Jugendamt, Urkunde, Geburtsurkunde, Unterlagen, kosten
Vaterschaftsanerkennung und ...

Vaterschaftsanerkennung und Jugendamt

[Vaterschaftsanerkennung Jugendamt]  [Vaterschaftsanerkennung Kosten]
Der Vorteil einer Erklärung beim Jugendamt ist, dass diese kostenfrei möglich ist. Dies ist immer nach der Geburt des Kindes problemlos möglich.

[Vaterschaftsanerkennung Vater]
Die Anerkennung wird erst mit der urkundlichen Zustimmung der Mutter wirksam. Im Regelfall wird die Erklärung von beiden Eltern gemeinschaftlich vor dem Jugendamt abgegeben. Die Erklärung ist aber auch zeitlich versetzt möglich. Vorteilhaft ist, wenn die Eltern des Kindes gemeinsam zur Beurkundung vorsprechen, so dass damit die Angelegenheit abschließend geklärt werden kann. Selbstverständlich ist auch eine nachträgliche Abgabe einer Erklärung möglich.

[Vaterschaftsanerkennung Urkunde]  [Vaterschaftsanerkennung Unterlagen]  [Vaterschaftsanerkennung Geburtsurkunde]
Dabei sind in der Regel folgenden Unterlagen mitzubringen:
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter
  • Personalausweise oder Reisepässe von beiden Eltern
Weiterhin wird meist angefordert, dass die Einkommensnachweise und die weiteren Unterhaltsverpflichtungen des Vaters mitgebracht werden. Diese Unterlagen sind nicht für die Beurkundung der Vaterschaft notwendig, sondern dienen allein der Feststellung und Berechnung des Unterhaltsanspruches des Kindes. Daher ist zu überlegen, ob eine solche Erklärung nicht besser mit der Mutter allein geregelt werden kann und sollte.

Die Erklärung der Anerkennung oder die Zustimmung zur Anerkennung kann durch den Richter auch in der mündlichen Verhandlung vorgenommen werden. Die Erklärung wird dann laut vorgespielt bzw. vorgelesen und somit erst genehmigt




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