Vaterschaftsanerkennung nachträglich
Vaterschaftsanerkennung und ...

Form der Vaterschaftsanerkennung

Die erforderliche Form ist die öffentliche Beurkundung. Dieses Formerfordernis hat den Sinn, den Erklärenden vor leichtfertigen Erklärungen zu schützen und die Fertigstellung der Urkunde zu überwachen. Der beurkundenden Stelle wird die Aufgabe zugeteilt, die Personen über die Bedeutung der Vaterschaftsanerkennung zu belehren und aufzuklären sowie die Gültigkeit von den beizubringenden Dokumenten festzustellen. Damit soll verhindert werden, dass objektiv falsche Erklärungen abgegeben werden.

[Vaterschaftsanerkennung nachträglich]
Die zuständige Stelle überprüft jedoch nicht, ob der anerkennende Vater der tatsächliche Vater ist. Ausschlaggebend ist die Erklärung und der Erklärungsinhalt, so dass auch, wenn sich ein anderer Mann dazu entschließen sollte, die Vaterschaft anzuerkennen und weiß, dass er nicht der Vater ist, die zuständige Stelle eine entsprechende Erklärung akzeptieren muß. Ausgeschlossen ist dies nur, wenn eine rechtsmissbräuchliche Erklärung abgegeben werden soll.

Insbesondere ist auf die neue Regelung des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB hinzuweisen.




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