Die Vaterschaftsfeststellung
gerichtliche Vaterschaftsfeststellung und vereinfachtes Verfahren
Vaterschaftsanerkennung und ...

Glossar - Wie wird man rechtlicher Vater in Deutschland - 3.) Vaterschaftsfeststellung

Soweit das Kind keinen Vater hat (weil es nicht ehelich geboren wurde bzw. keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt), ist die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft die einzige Möglichkeit, den Vater zu bestimmen.

3.a.) Vereinfachtes Verfahren

Beim vereinfachten Verfahren kann vom Jugendamt oder vom Standesamt festgestellt werden, dass der in der Geburtsurkunde eingetragene Vater nicht der tatsächliche Erzeuger des Kindes ist und nachfolgend entsprechend eine Änderung durchgeführt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass das Kind nach Einreichung des Scheidungsantrages geboren wurde. Außerdem bedarf es der drei folgenden Erklärungen:
  1. Vaterschaftsanerkennung durch den biologischen Vater und
  2. Zustimmungserklärung der Kindesmutter und
  3. Zustimmungserklärung des Scheinvaters (der nicht biologischer Vater ist, aber in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen ist)
Diese drei Erklärungen werden durch das Amt beurkundet. In der Regel ist dieser Vorgang kostenfrei.

3.b.) Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Eine gerichtliche Feststellung findet nur auf Betreiben eines Berechtigten und nicht von Amts wegen statt. Die Vaterschaftsfeststellungsklage kann erhoben werden durch:
  • das Kind gegen den Mann, dessen Vaterschaft festgestellt werden soll;
  • die Mutter gegen den Mann, dessen Vaterschaft festgestellt werden soll;
  • den Mann gegen das Kind, dessen Vaterschaft festgestellt werden soll.
Die Vaterschaftsfeststellungsklage wird beim zuständigen Familiengericht erhoben.
Eine selbstverständliche Voraussetzung für diese Klage ist, dass bisher keine Vaterschaftszuordnung für das Kind besteht. Ist beispielsweise ein Kind während der Ehe der Kindesmutter geboren worde und der Ehemann nicht der biologische Vater, so kann der biologische Vater seine Vaterschaftsfeststellungsklage erst betreiben, wenn es zur rechtskräftigen Entscheidung im Vaterschaftsanfechtungsprozess des (evtl. früheren) Ehemannes gekommen ist.
Um konkurrierende Entscheidungen auszuschließen, ist, solange eine Klage beim Gericht läuft, eine weitere Klage diesbezüglich ausgeschlossen.
Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft kann unbefristet begangen werden. Beim Verfahren müssen beide Parteien persönlich erscheinen und auch angehört werden.





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