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Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung und ...

Glossar - Wie wird man rechtlicher Vater in Deutschland - 2.) Vaterschaftsanerkennung

Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit der Zustimmung der Mutter anerkennen. Dies ist auch schon während der Schwangerschaft der Mutter möglich.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Jugendamt des Wohnsitzes, beim Standesamt, beim Amtsgericht oder beim Notar durchgeführt werden. Dabei ist der Notar vorzuziehen, wenn entweder der Vater keine allgemeingültigen Dokumente besitzt oder die Anerkennung sehr schnell erfolgen muss. Allerdings ist dieser Vorgang beim Notar nicht kostenlos, kann aber sehr kurzfristig und auch vor der Geburt durchgeführt werden. Bei den Jugendämtern ist eine kostenlose Anerkennung möglich. Dazu benötigt der Vater einen Lichtbildausweis und seine Geburtsurkunde. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese gültig wird. Der Termin kann von beiden gemeinsam oder auch getrennt wahrgenommen werden.

Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei Geburtsbeurkundung steht der Vater von Anfang an, wie bei verheirateten Eltern auch, mit im Geburtenbuch.




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