Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung wird immer dann nötig, wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind und der Vater festgestellt werden soll. Das heißt, der leibliche Vater wird erst dann vor dem Gesetz als Vater geführt, wenn er eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht notwendig, wenn der Vater gesetzlich zugeordnet wird. Der rechtliche Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder durch dessen Tod die Ehe zwar beendet, aber innerhalb einer Frist von 300 Tagen, ein Kind durch die Ehefrau geboren wurde bzw. wird.
Sollte die gesetzliche Zuordnung eines Vaters nicht erfolgen, dann kann die Vaterschaft, gemäß § 1594 Abs. 1 - 4 BGB, anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden.
Das hat zur Folge, dass beispielsweise eine verheiratete Frau, die ein Kind von einem Mann der nicht ihr Ehemann ist, bekommt, ihr Ehemann trotzdem als Vater des Kindes gilt. Der biologische Vater des Kindes ist dabei gleichgültig.